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Holen

Rundfunkbeitrag: Wer befreit ist und wie das in der WG läuft

18,36 € im Monat, rund 220 € im Jahr. Wer BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, zahlt nichts – aber nur auf Antrag.

Stand: Oktober 2026 · geprüft an den verlinkten Quellen

Wer befreit wird

Befreit wirst du, wenn du BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommst und nicht bei deinen Eltern wohnst. Auch Bürgergeld befreit. Wohngeld und Arbeitslosengeld I befreien nicht.

So geht’s

  1. Antrag online beim Beitragsservice stellen.
  2. Den aktuellen Bescheid (BAföG, BAB …) hochladen.
  3. Die Befreiung gilt bis zu drei Jahre rückwirkend – zu viel Gezahltes bekommst du zurück.

In der WG

Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Eine Person ist angemeldet, alle anderen melden sich mit Verweis auf deren Beitragsnummer ab, und ihr teilt den Betrag. Eine Befreiung gilt nur für die befreite Person (und Ehepartner) – in der WG zahlt dann jemand anderes.

Was steht dir konkret zu?

Der Money-Check rechnet es in 3 Minuten aus – ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an Geräten.
Ich wohne im Wohnheim – zahle ich?
Hat dein Zimmer eine eigene abschließbare Tür vom Flur, gilt es meist als eigene Wohnung. Dann zahlst du – oder lässt dich mit BAföG befreien.

Quellen

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