Wer befreit wird
Befreit wirst du, wenn du BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommst und nicht bei deinen Eltern wohnst. Auch Bürgergeld befreit. Wohngeld und Arbeitslosengeld I befreien nicht.
So geht’s
- Antrag online beim Beitragsservice stellen.
- Den aktuellen Bescheid (BAföG, BAB …) hochladen.
- Die Befreiung gilt bis zu drei Jahre rückwirkend – zu viel Gezahltes bekommst du zurück.
In der WG
Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Eine Person ist angemeldet, alle anderen melden sich mit Verweis auf deren Beitragsnummer ab, und ihr teilt den Betrag. Eine Befreiung gilt nur für die befreite Person (und Ehepartner) – in der WG zahlt dann jemand anderes.
Was steht dir konkret zu?
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