Wann du Geld zurückbekommst
- Ausbildungsstart im Sommer: Du verdienst nur fünf Monate, die Lohnsteuer wurde aber hochgerechnet.
- Ferienjob oder Werkstudent: Kurze, gut bezahlte Jobs lösen oft Lohnsteuer aus, die du zurückbekommst, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Hohe Fahrtkosten: Seit 2026 zählen 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer.
Die wichtigsten Zahlen
| Wert | Aktuell | Bekannte Änderung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | geplant ab 1.1.2027: 12.564 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | geplant ab 1.1.2027: 1.430 € |
| Entfernungspauschale je km | 0,38 € | – |
Erstes Studium oder zweites?
Erstausbildung oder Erststudium ohne Arbeitsvertrag: Kosten zählen nur als Sonderausgaben (bis 6.000 € im Jahr) und bringen nur etwas, wenn du im selben Jahr Einkommen hast.
Master, Zweitstudium, Studium nach einer Ausbildung oder duale Ausbildung: Kosten sind Werbungskosten. Ohne Einkommen entsteht ein Verlust, den das Finanzamt feststellt und in deinen ersten Jobjahren verrechnet. Dafür musst du jedes Jahr eine Erklärung abgeben.
Rückwirkend
Die freiwillige Steuererklärung geht vier Jahre rückwirkend. Für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab. Einen Verspätungszuschlag gibt es bei der freiwilligen Erklärung nicht.
Was steht dir konkret zu?
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Häufige Fragen
Muss ich als Azubi eine Steuererklärung machen?
Was kostet das?
Bekomme ich beim Minijob Geld zurück?
Quellen
- § 32a EStG – Grundfreibetrag
- § 9 EStG – Werbungskosten, Entfernungspauschale
- Stiftung Warentest – Freiwillige Steuererklärung
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