Wann das Kindergeld nach dem 18. Geburtstag weiterläuft
- Bis 25: während Schule, Ausbildung oder Studium, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen Abi und Studium), wenn dir ein Ausbildungsplatz fehlt oder im Freiwilligendienst.
- Bis 21: wenn du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet bist.
Während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums ist egal, wie viel du nebenbei verdienst. Nach dem ersten Abschluss (zum Beispiel im Master) gilt: höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Minijob oder ein Job, der zur Ausbildung gehört – sonst endet das Kindergeld.
Der Nachweis
Deine Eltern (oder wer das Kindergeld bekommt) schicken der Familienkasse eine Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung. Das geht online. Fehlt der Nachweis, stellt die Familienkasse die Zahlung ein.
Kindergeld direkt an dich
Das Kindergeld ist für deinen Unterhalt gedacht. Wohnst du nicht mehr zu Hause, geben es viele Eltern einfach weiter. Zahlen deine Eltern dir keinen Unterhalt, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass es direkt an dich geht (Abzweigung nach § 74 EStG).
Was steht dir konkret zu?
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