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Berufsausbildungsbeihilfe: Zuschuss für Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen

Wer für die Ausbildung ausgezogen ist, kommt mit der Vergütung oft nicht hin. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) schließt die Lücke – als Zuschuss, den du nicht zurückzahlst.

Stand: Oktober 2026 · geprüft an den verlinkten Quellen

Wer BAB bekommt

  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche erste Ausbildung.
  • Du wohnst nicht bei deinen Eltern. Unter 18 gilt das nur, wenn der Ausbildungsbetrieb von zu Hause zu weit weg ist; ab 18, verheiratet oder mit Kind spielt die Entfernung keine Rolle.

Wie viel

Die Arbeitsagentur setzt einen Bedarf an: 822 € im Monat bei eigener Wohnung. Davon zieht sie deine Ausbildungsvergütung ab und, oberhalb von Freibeträgen, einen Teil des Einkommens deiner Eltern. Mit der Mindestvergütung im ersten Lehrjahr (724 € brutto) bleiben oft einige hundert Euro im Monat übrig. Fahrtkosten können dazukommen.

Mit der geplanten BAföG-Reform steigt auch der BAB-Bedarf (geplant ab 1.4.2027: 882 €). Sobald sie beschlossen ist, rechnet BENORIQ automatisch mit dem neuen Wert.

Antrag

Online bei der Arbeitsagentur. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht – also gleich zum Ausbildungsstart stellen.

Was steht dir konkret zu?

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Häufige Fragen

Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein. BAB ist ein Zuschuss.
Bekomme ich mit BAB auch Wohngeld?
Nein. Wer dem Grunde nach BAB bekommen kann, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Dafür befreit BAB vom Rundfunkbeitrag, wenn du nicht bei den Eltern wohnst.

Quellen

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