Die Grenzen 2026 auf einen Blick
| Grenze | 2026 | Was passiert darüber? |
|---|---|---|
| Minijob | 603 €/Monat ab 1.1.2027: 633 € | Midijob: Sozialabgaben, dafür voll versichert |
| Kurzfristige Beschäftigung | 3 Monate / 70 Tage | danach normal sozialversicherungspflichtig |
| Werkstudent | 20 h/Woche | im Semester mehr: Werkstudentenprivileg fällt weg |
| BAföG-Hinzuverdienst | 603 €/Monat ab 1.1.2027: 633 € | BAföG wird gekürzt |
| Familienversicherung | 565 €/Monat | eigene Krankenversicherung, Studis ca. 145 €/Monat |
| Kindergeld nach erstem Abschluss | 20 h/Woche | Kindergeld endet |
Beim Minijob gilt für die Familienversicherung die Minijob-Grenze von 603 € (ab 1.1.2027: 633 €). Bereits beschlossene Erhöhungen übernimmt BENORIQ zum Stichtag automatisch.
Mindestlohn
Ab 18 bekommst du mindestens 13,90 € (ab 1.1.2027: 14,60 €) pro Stunde. Ausnahmen: unter 18 ohne Berufsabschluss, Ausbildung, Pflichtpraktikum und freiwillige Praktika bis drei Monate.
Als Azubi jobben
Ein Nebenjob ist erlaubt, wenn er die Ausbildung nicht beeinträchtigt. Du musst ihn deinem Ausbildungsbetrieb melden – verbieten darf er ihn nur aus wichtigem Grund.
Rechne deine Zahlen im Nebenjob-Rechner durch – er zeigt dir, welche Grenze du reißt.
Was steht dir konkret zu?
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