So viel gibt es im Wintersemester 2026/27
Zum Wintersemester 2026/27 gab es keine Erhöhung. Es gelten weiter die Sätze seit 2024:
| Baustein | Betrag/Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 € |
| Wohnpauschale, eigene Wohnung oder WG | 380 € |
| Wohnpauschale, bei den Eltern | 59 € |
| Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung (wenn du selbst versichert bist) | 137 € |
| Höchstsatz mit eigener Wohnung | 992 € |
Was du tatsächlich bekommst, hängt vor allem vom Einkommen deiner Eltern ab. Davon bleibt viel frei: Bei verheirateten Eltern sind es 2.540 € im Monat (nach Steuern und Sozialpauschale), dazu 770 € für jedes weitere Kind, das sie unterhalten. Vom Rest bleibt noch einmal die Hälfte frei. Geschwister in Ausbildung verbessern deine Rechnung deutlich.
Was du verdienen und besitzen darfst
- Nebenjob: bis 603 € (ab 1.1.2027: 633 €) im Monat (Minijob-Grenze) wird nichts angerechnet.
- Vermögen: bis 15.000 € unter 30 Jahren, 45.000 € ab 30.
- Alter: Förderung ist bis 45 möglich.
Die Rückzahlung ist gedeckelt
Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, in Raten von 130 € – und nie mehr als 10.010 €, egal wie lange du gefördert wurdest.
Was 2027 kommen soll
Die Bundesregierung hat das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen; der Bundestag muss noch zustimmen. Geplant sind eine Wohnpauschale von 440 € ab Sommersemester 2027 und ein höherer Grundbedarf ab Wintersemester 2027/28. Der Höchstsatz läge dann bei rund 1.075 €, ab Wintersemester 2027/28 bei rund 1.107 €. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, übernimmt BENORIQ die neuen Werte zum Stichtag automatisch.
So stellst du den Antrag
- Mit dem offiziellen BAföG-Rechner grob durchrechnen.
- Antrag online über BAföG Digital stellen – zur Not erst formlos, Unterlagen kannst du nachreichen.
- Steuerbescheid deiner Eltern vom vorletzten Jahr bereitlegen.
Was steht dir konkret zu?
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