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Nebenjob unter 18: Was du darfst – und was gut bezahlt ist

Unter 18 schützt dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das heißt: weniger Stunden, keine Nachtschichten – aber auch kein gesetzlicher Mindestlohn. Umso wichtiger, dass du Jobs findest, die fair zahlen.

Stand: Oktober 2026 · geprüft an den verlinkten Quellen

Die Regeln

AlterErlaubt
13–14Leichte Arbeit (Zeitungen austragen, Nachhilfe, Babysitten, Gassi gehen) mit Einwilligung der Eltern, höchstens 2 Stunden am Tag, zwischen 8 und 18 Uhr
ab 15, Schulzeitweiter nur leichte Arbeit wie oben
ab 15, Ferienhöchstens 4 Wochen pro Jahr, max. 8 Stunden am Tag und 40 pro Woche, zwischen 6 und 20 Uhr, 5-Tage-Woche
ab 16Ausnahmen bei den Uhrzeiten, z. B. Gastronomie bis 22 Uhr, Bäckerei ab 5 Uhr

Pausen: 30 Minuten ab 4,5 Stunden Arbeit, 60 Minuten ab 6 Stunden.

Was gut zahlt

Weil der Mindestlohn unter 18 nicht gilt, sind 10 bis 13 € pro Stunde üblich. Mehr geht mit Dingen, die du kannst: Nachhilfe, Babysitten, Tiere sitten, Hilfe mit Technik für Ältere. Hier bestimmst du den Preis selbst.

Geld und Konto

Für den Lohn brauchst du ein eigenes Konto – Jugendkonten sind bei fast allen Banken kostenlos. Steuern zahlst du bei kleinen Beträgen nicht; wurde doch Lohnsteuer abgezogen, holst du sie mit der Steuererklärung zurück.

Was steht dir konkret zu?

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Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis meiner Eltern?
Unter 18 ja – für den Arbeitsvertrag brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.
Verliert meine Familie Kindergeld, wenn ich jobbe?
Nein. Unter 18 und in der ersten Ausbildung spielt dein Verdienst fürs Kindergeld keine Rolle.

Quellen

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