Vorteile für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen pflegt, hat Ansprüche für die gepflegte Person – und eigene: Rentenbeiträge, Steuerpauschbetrag, Freistellung im Job. Die wenigsten kennen alle.
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Das steckt typischerweise drin
Für ein Beispielprofil hat die BENORIQ-Engine 22 passende Einträge gefunden. Dein Ergebnis hängt von deinen Angaben ab – der Check dauert drei Minuten.
Pflegegeld
Quelle geprüftFür die Pflege zu Hause durch Angehörige zahlt die Pflegekasse monatlich 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) – frei verwendbar.
Pflegesachleistungen
Quelle geprüftKommt ein ambulanter Dienst, zahlt die Kasse dessen Leistungen bis 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat – kombinierbar mit Pflegegeld.
Entlastungsbetrag 131 €
Quelle geprüftAb Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Alltagshilfe, Betreuung oder Tagespflege bereit. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
Handwerkerleistungen (§ 35a)
Quelle geprüft20 % der Lohnkosten von Handwerkern – Renovierung, Reparatur, Modernisierung – mindern die Steuer um bis zu 1.200 € im Jahr. Für 2027 ist eine Kürzung auf 15 % und 900 € geplant.
Kindergeld ab 18 – weiter beziehen
Quelle geprüftFür volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium läuft das Kindergeld bis 25 weiter – aber nur auf Antrag mit Nachweis.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Quelle geprüftEin gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zahlt Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – flexibel einsetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a)
Quelle geprüft20 % der Arbeitskosten für Reinigung, Gartenpflege, Betreuung oder Pflege im Haushalt gehen direkt von der Steuer ab – bis 4.000 € im Jahr.
Zuschuss für Umbauten (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
Quelle geprüftBis 4.180 € je Maßnahme von der Pflegekasse für Badumbau, Treppenlift, Rampen oder Türverbreiterung – ab Pflegegrad 1.
Pflege-Pauschbetrag
Quelle geprüftWer eine angehörige Person unentgeltlich pflegt, bekommt je nach Pflegegrad 600, 1.100 oder 1.800 € Pauschbetrag – ohne Belege.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Quelle geprüftHandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen: 42 € im Monat bezahlt die Pflegekasse – als Box direkt nach Hause.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Quelle geprüftWer mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt – oft über 100 € Rente im Jahr.
Betriebliche Altersvorsorge mit 15 % Arbeitgeberzuschuss
Quelle geprüftBei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber 15 % zuschießen. Dazu sparst du Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.
Rentenabschläge ausgleichen (ab 50)
Quelle geprüftWer früher in Rente will, kann ab 50 Sonderzahlungen leisten, die spätere Abschläge ausgleichen – steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Quelle geprüftErhöht Strom-, Gas- oder Internetanbieter den Preis, darfst du außerordentlich kündigen – unabhängig von der Laufzeit. Preiserhöhungsschreiben sind deshalb Chancen.
Altersvorsorgedepot ab 2027 (Riester-Nachfolger)
Details prüfenAb Januar 2027 fördert der Staat ein Depot mit ETFs und Fonds: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – dazu bis 300 € je Kind. Kosten gedeckelt, Wechsel aus Riester möglich.
Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
Details prüfenBis zu zehn Arbeitstage im Jahr mit Lohnersatz für akute Pflegesituationen, dazu Freistellungsansprüche bis 24 Monate mit zinslosem Darlehen.
Stromtarif vergleichen
MarktvergleichWer länger als zwei Jahre nicht gewechselt hat, zahlt meist deutlich über Marktpreis. Grundversorgung ist fast immer die teuerste Option.
Altersgerecht umbauen (KfW 159)
Details prüfenBad, Treppe, Türen, Zugänge: Für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz gibt es einen Förderkredit bis 50.000 € – unabhängig vom Alter.
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
Details prüfenBis zu 40 € im Monat vom Arbeitgeber, dazu bis 20 % staatliche Sparzulage bei Einkommen bis 40.000 € (80.000 € für Paare).
Steuerklassen: IV/IV mit Faktor prüfen
Details prüfenBei Paaren mit unterschiedlichen Gehältern verteilt das Faktorverfahren die Steuerlast fair – und vermeidet Nachzahlungen.
Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber
ChecklisteSachbezug 50 € im Monat, Kita-Zuschuss, Jobticket, Erholungsbeihilfe, Fahrrad-Leasing: Vieles kann der Arbeitgeber steuerfrei statt als Gehalt zahlen.
Privathaftpflicht: Deckung und Familie prüfen
ChecklisteDie wichtigste Versicherung überhaupt. Prüfen: Deckungssumme ab 10 Mio. €, Mitversicherung von Partner und Kindern, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden.
Die drei häufigsten Fehler
- Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird nicht abgerufen – jedes Jahr verfallen Milliarden.
- Die Pflegeperson meldet sich nicht bei der Pflegekasse – und verschenkt Rentenbeiträge.
- Ein zu niedriger Pflegegrad wird hingenommen, obwohl jeder zweite Widerspruch Erfolg hat.
Reihenfolge zählt. Im persönlichen Report sortiert BENORIQ alle Treffer nach Dringlichkeit: Was ab Antragsmonat zählt, was vor einem Auftrag beantragt werden muss, was in die Steuererklärung gehört. Beispiel ansehen · Alle Fristen
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Beispielprofil: 55 Jahre, Paar, mit Kindern, angestellt, Eigentum, Pflege zu Hause. Stand der Daten: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.