1Vor Beauftragung oder Kauf klären
Förderungen, die vor Vertragsabschluss beantragt werden müssen. Wer zuerst bestellt, verliert den Zuschuss.
Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c)
Sehr hohe RelevanzQuelle geprüft20 % der Sanierungskosten am selbst genutzten Haus – verteilt auf drei Jahre, bis 40.000 € je Objekt. Alternative zur Förderung, nicht zusätzlich.
Warum das zu dir passt
- Du nutzt dein Eigentum selbst
- Das Gebäude ist älter als zehn Jahre
- Du planst eine energetische Maßnahme
Voraussetzungen
- Gebäude in der EU, selbst genutzt, bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
- Maßnahme nach Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Digitalisierung)
- Fachunternehmererklärung oder Energieberater-Bescheinigung
- Keine Förderung durch KfW oder BAFA für dieselbe Maßnahme
Dein nächster Schritt
- Vor Auftrag entscheiden: Steuerbonus (20 %, kein Antrag) oder Zuschuss (15–70 %, Antrag vor Auftrag) – meist bringt der Zuschuss mehr, der Steuerbonus ist aber unbürokratisch
- Fachunternehmererklärung nach amtlichem Muster vom Betrieb anfordern
- Anlage Energetische Maßnahmen: 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten
Nur für Maßnahmen, die vollständig bezahlt sind – Ratenzahlung verschiebt den Abzug.
Möglicher Wert: bis 40.000 € SteuerermäßigungAufwand: 30 MinutenFrist: Beginn ab 2020, Abschluss vor 2030Quelle: Gesetze im Internet – § 35c EStGVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Heizungsförderung (KfW 458)
Sehr hohe RelevanzDetails prüfenFür den Tausch der alten Heizung gegen Wärmepumpe, Pellets oder Fernwärmeanschluss gibt es 30 % Grundförderung – plus Boni bis zu 70 %.
Warum das zu dir passt
- Du nutzt dein Eigentum selbst
- Du planst, die Heizung zu erneuern
- Eine Gas- oder Ölheizung wird ersetzt – das ist der klassische Förderfall
Voraussetzungen
- Wohngebäude, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt
- Neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss, Hybrid
- Antrag vor Vorhabensbeginn – Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung auf die Förderzusage
- Fachunternehmer mit Bestätigung zum Antrag
Dein nächster Schritt
- Angebot vom Fachbetrieb einholen, Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen
- Liefer- und Leistungsvertrag mit Förderbedingung unterschreiben
- Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ stellen – Grundförderung 30 %, dazu Boni; förderfähige Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit
- Nach Zusage einbauen lassen, dann Bestätigung nach Durchführung hochladen
Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 geändert und sinken ab Februar 2027 schrittweise – aktuelle Sätze direkt bei der KfW prüfen. Alternative: Steuerbonus § 35c (20 %) ohne Antrag.
Möglicher Wert: 30–70 % Zuschuss, bis 80 % bei kleinem EinkommenAufwand: 3 Stunden plus FachbetriebFrist: Antrag vor Vorhabensbeginn; Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlichQuelle: KfW – Heizungsförderung 458Von BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus
Sehr hohe RelevanzDetails prüfenZur Heizungsförderung kommen Boni: ein Einkommensbonus bis 40 % bei zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 € und ein Bonus für den schnellen Tausch alter Öl- und Gasheizungen.
Warum das zu dir passt
- Heizungstausch im selbst genutzten Eigentum
- Alte Öl- oder Gasheizung: Klimageschwindigkeitsbonus möglich
Voraussetzungen
- Einkommensbonus: selbst genutzt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 € (gestaffelt: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %)
- Klimageschwindigkeitsbonus: selbst genutzt, funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung wird ersetzt (Gas: mindestens 20 Jahre alt)
Dein nächster Schritt
- Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre bereithalten – der Bonus wird über den Durchschnitt berechnet
- Boni im KfW-Antrag ankreuzen, Nachweise hochladen
- Gesamtförderung beachten: höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis 80 %
Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bis 1. Februar 2027 bei 16 % und sinkt danach alle sechs Monate um 4 Punkte – ein früher Antrag sichert den höheren Satz.
Möglicher Wert: zusätzlich bis 40 % + 16 % (Stand Juli 2026, sinkend)Aufwand: 30 Minuten zusätzlichFrist: Mit dem HeizungsantragQuelle: KfW – Heizungsförderung 458Von BENORIQ geprüft: Oktober 2026 BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung
Sehr hohe RelevanzDetails prüfenEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik bekommen 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan mehr – Antrag vor Auftrag.
Warum das zu dir passt
- Du planst Dämmung, Fenster oder Dach
Voraussetzungen
- Wohngebäude, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt
- Technische Mindestanforderungen (U-Werte) eingehalten
- Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmererklärung
- Antrag vor Auftrag
Dein nächster Schritt
- Angebot einholen, Fachbetrieb stellt technische Projektbeschreibung aus
- Antrag im BAFA-Portal: 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Punkte mehr; förderfähige Kosten bis 30.000 € (60.000 € mit iSFP) je Wohneinheit und Jahr
- Nach Zusage beauftragen, Verwendungsnachweis einreichen
Den iSFP-Bonus und die aktuellen Prozentsätze beim BAFA prüfen – sie wurden mehrfach angepasst.
Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Hohe RelevanzDetails prüfenKomplettsanierung mit Tilgungszuschuss: bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit, davon je nach Effizienzhaus-Stufe ein großer Teil geschenkt.
Warum das zu dir passt
- Älteres Gebäude
- Du planst eine energetische Sanierung
Voraussetzungen
- Sanierung zum Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 oder zum Denkmal-Standard
- Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste begleitet das Vorhaben
- Antrag vor Beginn über die Hausbank
Dein nächster Schritt
- Energieeffizienz-Experten beauftragen (Beratung ist förderbar, siehe Energieberatung)
- Hausbank beantragt den Kredit bei der KfW – bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je nach Stufe
- Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Boni prüfen, wenn das Haus zu den schlechtesten 25 % gehört
Für den Heizungstausch innerhalb einer Komplettsanierung gilt die Heizungsförderung 458 separat.
Möglicher Wert: bis 150.000 € Kredit mit TilgungszuschussAufwand: mehrere Wochen PlanungFrist: Antrag vor VorhabensbeginnQuelle: KfW – Wohngebäude Kredit 261Von BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Geförderte Energieberatung
Hohe RelevanzDetails prüfenVor der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen – der Bund zahlt die Hälfte der Beratung, und der Fahrplan erhöht spätere Zuschüsse.
Warum das zu dir passt
- Du planst Maßnahmen am Gebäude – die Beratung ist der erste geförderte Schritt
Voraussetzungen
- Wohngebäude, Bauantrag mindestens zehn Jahre alt
- Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste
Dein nächster Schritt
- Berater aus der Liste energie-effizienz-experten.de wählen
- Der Berater beantragt den Zuschuss beim BAFA – du zahlst nur deinen Anteil
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen – er öffnet später den iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen
Die Verbraucherzentrale bietet Energieberatung zu Hause für einen kleinen Eigenanteil.
KfW-Ergänzungskredit (358/359)
Hohe RelevanzDetails prüfenWer einen Zuschuss für Heizung oder Einzelmaßnahme bewilligt bekommt, kann den Rest zinsgünstig finanzieren – bis 120.000 € je Wohneinheit.
Warum das zu dir passt
- Du planst eine förderfähige Maßnahme
- Dein Einkommen liegt unter 90.000 € – Zinsverbilligung möglich
Voraussetzungen
- Zuschusszusage von KfW oder BAFA für eine Einzelmaßnahme liegt vor
- Zinsverbilligung (359): zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Dein nächster Schritt
- Nach der Zuschusszusage über die Hausbank den Ergänzungskredit beantragen – bis 120.000 € je Wohneinheit
- Zusage der Zuschussförderung beilegen
- Laufzeit und Tilgungsfreijahre wählen
Nicht jede Hausbank bietet KfW-Kredite aktiv an – gezielt danach fragen.
Möglicher Wert: bis 120.000 € Kredit, zinsverbilligt bis 90.000 € EinkommenAufwand: 2 Stunden mit BankFrist: Innerhalb der Gültigkeit der ZuschusszusageQuelle: KfW – ErgänzungskreditVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 2In der nächsten Steuererklärung nutzen
Posten, die bares Geld zurückbringen – Belege jetzt sammeln.
Handwerkerleistungen (§ 35a)
Sehr hohe RelevanzQuelle geprüft20 % der Lohnkosten von Handwerkern – Renovierung, Reparatur, Modernisierung – mindern die Steuer um bis zu 1.200 € im Jahr. Für 2027 ist eine Kürzung auf 15 % und 900 € geplant.
Warum das zu dir passt
- Du hattest oder planst Handwerkerarbeiten
Voraussetzungen
- Arbeiten in oder an deiner selbst genutzten Wohnung oder deinem Haus – auch als Mieter
- Rechnung und Überweisung
- Nur Lohn, Fahrt- und Maschinenkosten, kein Material
- Kein Neubau und keine öffentlich geförderte Maßnahme
Dein nächster Schritt
- Handwerker um getrennten Ausweis der Arbeitskosten bitten
- 20 % der Arbeitskosten mindern direkt die Steuer – höchstens 1.200 € (also 6.000 € Lohnkosten)
- Bei großen Projekten die Rechnung über zwei Jahre verteilen, wenn möglich
Für Maßnahmen mit KfW- oder BAFA-Förderung gibt es den Bonus nicht – vorher rechnen, was mehr bringt. Für 2027 plant die Bundesregierung eine Kürzung auf 15 % und höchstens 900 € (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinett 2. September 2026). Wer Arbeiten vorziehen kann, bezahlt sie noch 2026 – maßgeblich ist das Zahlungsdatum.
Möglicher Wert: bis 1.200 € Steuerermäßigung/JahrAufwand: 15 MinutenFrist: Mit der SteuererklärungQuelle: Gesetze im Internet – § 35a EStGVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Homeoffice-Pauschale
Sehr hohe RelevanzQuelle geprüft6 € für jeden Tag, den du überwiegend zu Hause arbeitest – bis 1.260 € im Jahr, ohne eigenes Arbeitszimmer.
Warum das zu dir passt
- Du arbeitest regelmäßig im Homeoffice
Voraussetzungen
- Tage, an denen du überwiegend von zu Hause gearbeitet und die Arbeitsstätte nicht aufgesucht hast
- Kein eigenes Arbeitszimmer nötig
Dein nächster Schritt
- Homeoffice-Tage im Kalender oder per Arbeitgeberbescheinigung belegen
- Tage × 6 € in Anlage N eintragen – höchstens 210 Tage (1.260 €)
- Fahrtkosten gibt es für Homeoffice-Tage nicht – nicht doppelt ansetzen
Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten – sie wirkt erst, wenn du insgesamt über 1.230 € kommst.
3Zum nächsten Kündigungstermin prüfen
Verträge, bei denen ein Vergleich meist dreistellig spart. Kein Anspruch, aber Hebel.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Hohe RelevanzQuelle geprüftErhöht Strom-, Gas- oder Internetanbieter den Preis, darfst du außerordentlich kündigen – unabhängig von der Laufzeit. Preiserhöhungsschreiben sind deshalb Chancen.
Warum das zu dir passt
- Du hast ältere Energie- oder Telekommunikationsverträge
Voraussetzungen
- Schriftliche Ankündigung einer Preiserhöhung durch den Anbieter
Dein nächster Schritt
- Schreiben prüfen: Der Anbieter muss die Erhöhung mindestens einen Monat vorher ankündigen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen
- Bis zum Wirksamwerden der Erhöhung schriftlich kündigen – per E-Mail genügt, Eingangsbestätigung aufbewahren
- Neuen Vertrag parallel abschließen, damit keine Lücke entsteht
Auch bei laufender Preisgarantie gilt das Recht, wenn der Anbieter die Garantie bricht.
Stromtarif vergleichen
PrüfenswertMarktvergleichWer länger als zwei Jahre nicht gewechselt hat, zahlt meist deutlich über Marktpreis. Grundversorgung ist fast immer die teuerste Option.
Warum das zu dir passt
- Stromvertrag seit über zwei Jahren nicht verglichen
Dein nächster Schritt
- Jahresverbrauch und aktuellen Arbeits- und Grundpreis von der letzten Rechnung ablesen
- Vergleichsportal mit Filter: Preisgarantie 12 Monate, keine Vorkasse, Bonus getrennt bewerten
- Neuanbieter übernimmt die Kündigung; bei Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht nutzen
- Jahresvergleich im Kalender eintragen
Zwei Portale vergleichen, nicht eines – die Rankings unterscheiden sich.
Gastarif vergleichen
PrüfenswertMarktvergleichDie Preisunterschiede zwischen Grundversorgung und Markttarifen sind beim Gas besonders groß. Bonus- und Preisgarantiebedingungen beachten.
Warum das zu dir passt
- Gasvertrag seit über zwei Jahren nicht verglichen
Dein nächster Schritt
- Verbrauch in kWh von der Rechnung
- Vergleichsportale mit Preisgarantie und ohne Vorauskasse filtern
- Bei Grundversorgung: Wechsel in den Ersatztarif oder Neuanbieter ist jederzeit mit zwei Wochen Frist möglich
Lange Preisgarantien binden – bei fallenden Preisen ist ein Jahr besser als zwei.
4Bei Gelegenheit
Kleinere Hebel und Hinweise, die sich nebenbei erledigen lassen.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsaufträge
Hohe RelevanzQuelle geprüft1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei (2.000 € für Paare) – aber nur, wenn Freistellungsaufträge bei den Banken richtig verteilt sind.
Warum das zu dir passt
- Du hast Zinsen, Dividenden oder ein Depot
Voraussetzungen
- Kapitalerträge bei inländischen Banken oder Brokern
Dein nächster Schritt
- Alle Freistellungsaufträge auflisten – die Summe darf 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen
- Beträge dort erhöhen, wo die meisten Erträge anfallen
- Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Anlage KAP zurückholen
Bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag lohnt zusätzlich die NV-Bescheinigung.
Reduzierte Netzentgelte für Wärmepumpe und Wallbox (§ 14a EnWG)
Hohe RelevanzDetails prüfenSteuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox bekommen vom Netzbetreiber einen Rabatt auf die Netzentgelte – pauschal oder über einen reduzierten Arbeitspreis.
Warum das zu dir passt
- Nach dem Heizungstausch relevant
Voraussetzungen
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 4,2 kW (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, Klimaanlage), in Betrieb ab 2024 – ältere auf Antrag
- Netzbetreiber darf im Engpassfall den Bezug zeitweise drosseln (mindestens 4,2 kW bleiben)
Dein nächster Schritt
- Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an – damit entsteht der Anspruch
- Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung, je nach Netzgebiet 110 bis 190 € im Jahr) wird automatisch gewährt
- Modul 2 (60 % weniger Arbeitspreis über separaten Zähler) oder Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) beim Netzbetreiber und Stromanbieter prüfen
Der Rabatt kommt vom Netzbetreiber über den Stromanbieter – auf der Jahresrechnung kontrollieren, ob er ankommt.
Altersvorsorgedepot ab 2027 (Riester-Nachfolger)
PrüfenswertDetails prüfenAb Januar 2027 fördert der Staat ein Depot mit ETFs und Fonds: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – dazu bis 300 € je Kind. Kosten gedeckelt, Wechsel aus Riester möglich.
Warum das zu dir passt
- Du bist im Erwerbsalter – die Zulage wirkt über Jahrzehnte
- Mit Kindern kommt die Kinderzulage dazu
Voraussetzungen
- Steuerpflichtig in Deutschland, Vertragsschluss ab 1. Januar 2027
- Mindestbeitrag 120 € im Jahr
- Förderhöchstbetrag 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr
Dein nächster Schritt
- Ab Januar 2027 Angebote von Banken, Brokern und Versicherern vergleichen – Kosten sind gedeckelt
- Eigenbeitrag festlegen: 30 € im Monat bringen schon 180 € Zulage im Jahr, 150 € im Monat die volle Grundzulage von 540 €
- Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind beantragen
- Bestehenden Riester-Vertrag prüfen: Weiterführen, ruhen lassen oder in das neue Depot wechseln
- Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben – das Finanzamt prüft, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage
Das Altersvorsorgedepot investiert ohne Beitragsgarantie in Aktien und Fonds – Schwankungen gehören dazu. Wer Sicherheit will, wählt das Standardprodukt oder eine Garantievariante. Dies ist keine Anlageberatung. Zulagenhöhen und Produktdetails beim Start an der Quelle prüfen.
Steuerklassen: IV/IV mit Faktor prüfen
PrüfenswertDetails prüfenBei Paaren mit unterschiedlichen Gehältern verteilt das Faktorverfahren die Steuerlast fair – und vermeidet Nachzahlungen.
Warum das zu dir passt
- Ihr seid ein Paar mit Gehaltseinkommen
Voraussetzungen
- Verheiratet oder verpartnert, beide mit Gehalt
Dein nächster Schritt
- Faktorrechner des BMF nutzen
- Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt (ELSTER), Faktor gilt zwei Jahre
- Vergleich: III/V bringt mehr Netto im Jahr, aber oft Nachzahlung; IV/IV mit Faktor verteilt exakt
Die Steuerklasse beeinflusst Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) – vor solchen Ereignissen bewusst wählen.
Möglicher Wert: Liquidität statt NachzahlungAufwand: 20 MinutenFrist: Wechsel mehrmals im Jahr möglichQuelle: Gesetze im Internet – § 39f EStGVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber
PrüfenswertChecklisteSachbezug 50 € im Monat, Kita-Zuschuss, Jobticket, Erholungsbeihilfe, Fahrrad-Leasing: Vieles kann der Arbeitgeber steuerfrei statt als Gehalt zahlen.
Warum das zu dir passt
- Du bist angestellt – eine Frage beim nächsten Gehaltsgespräch
Voraussetzungen
- Arbeitgeber ist bereit, Gehaltsbestandteile umzuwandeln oder zusätzlich zu zahlen
Dein nächster Schritt
- Liste zum Gehaltsgespräch: Sachbezug 50 € im Monat (Gutscheinkarte), Kita-Zuschuss unbegrenzt steuerfrei, Jobticket, Erholungsbeihilfe 156 € im Jahr, Fahrrad-Leasing, Internetpauschale 50 €, Handy zur privaten Nutzung
- Zusätzlich zum Gehalt vereinbaren, nicht aus dem Brutto umwandeln (bei Kita-Zuschuss Pflicht)
- Lohnabrechnung prüfen
Für den Arbeitgeber sind diese Extras günstiger als eine Gehaltserhöhung – ein gutes Verhandlungsargument.
Privathaftpflicht: Deckung und Familie prüfen
PrüfenswertChecklisteDie wichtigste Versicherung überhaupt. Prüfen: Deckungssumme ab 10 Mio. €, Mitversicherung von Partner und Kindern, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden.
Warum das zu dir passt
- Mehrpersonenhaushalt – eine Police sollte alle abdecken
Voraussetzungen
- Bestehende oder fehlende Privathaftpflicht
Dein nächster Schritt
- Police prüfen: Deckungssumme mindestens 10 Mio. € pauschal, Forderungsausfall, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden
- Familienpolice: Partner und Kinder in Ausbildung sind mitversichert; volljährige Kinder nach der Erstausbildung brauchen eine eigene
- Alte Verträge (vor 2010) oft schlechter und teurer – neuen Tarif für 50 bis 80 € im Jahr abschließen
Haftpflicht für Hunde und Pferde ist eine separate Pflicht in vielen Bundesländern.
iGut zu wissen
Grundleistungen, die in deiner Situation meist automatisch laufen – mit dem Hinweis, wann du trotzdem hinschauen solltest.
Kindergeld
PrüfenswertQuelle geprüft259 € monatlich je Kind – unabhängig vom Einkommen, für 2027 sind 267 € geplant. Meist bereits bezogen; prüfen bei Umzug, Trennung oder Volljährigkeit.
Warum das zu dir passt
- Kinder in deinem Haushalt
Voraussetzungen
- Kind unter 18 lebt in deinem Haushalt (oder du zahlst Unterhalt)
- Wohnsitz in Deutschland
Dein nächster Schritt
- Prüfe, ob das Kindergeld tatsächlich auf deinem Konto eingeht – nach Trennung oder Umzug geht es oft an den falschen Elternteil
- Änderungen (Umzug, Trennung, Schulabschluss) der Familienkasse melden – sonst drohen Rückforderungen
- Bei Volljährigkeit: Nachweis über Ausbildung oder Studium rechtzeitig einreichen
Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt. Für 2027 sind 267 € geplant, für 2028 272 €. Ab März 2027 soll das Kindergeld für Geschwisterkinder automatisch ohne Antrag fließen, ab November 2027 auch für Erstgeborene.
Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung
PrüfenswertQuelle geprüftDas Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind) mehr bringt als das Kindergeld. Voraussetzung: eine Steuererklärung.
Warum das zu dir passt
- Kinder und ein Einkommen, bei dem der Freibetrag relevant werden kann
Voraussetzungen
- Kind steuerlich zu berücksichtigen (wie Kindergeld)
- Steuererklärung wird abgegeben
Dein nächster Schritt
- Anlage Kind in der Steuererklärung ausfüllen – das Finanzamt rechnet automatisch
- Bei hohem Einkommen (ab etwa 80.000 € zu versteuerndem Einkommen bei Paaren) lohnt der Freibetrag mehr als das Kindergeld
- Freibeträge lassen sich zwischen getrennten Eltern übertragen
Möglicher Wert: 9.756 € Freibetrag je KindAufwand: 10 MinutenFrist: Mit der SteuererklärungQuelle: BundesfinanzministeriumVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Arbeitnehmer-Pauschbetrag
PrüfenswertQuelle geprüft1.230 € Werbungskosten zieht das Finanzamt automatisch ab, für 2027 sind 1.430 € geplant. Liegen deine tatsächlichen Kosten höher, lohnt sich die Steuererklärung.
Voraussetzungen
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Dein nächster Schritt
- Jahresaufstellung: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice, Gewerkschaft, Kontoführung (16 € pauschal)
- Liegen die Kosten über 1.230 €, Anlage N mit Einzelposten ausfüllen
- Belege vier Jahre aufbewahren
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann vier Jahre rückwirkend abgeben – 2022 geht noch bis Ende 2026. Für 2027 ist eine Anhebung des Pauschbetrags auf 1.430 € geplant.
Möglicher Wert: 1.230 €/Jahr automatischAufwand: 30 MinutenFrist: Steuererklärung bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater länger)Quelle: Gesetze im Internet – § 9a EStGVon BENORIQ geprüft: Oktober 2026 Was dieser Report ist – und was nicht. BENORIQ ordnet geprüfte Informationen deiner Lebenssituation zu und zeigt dir, wo sich eine Prüfung lohnt. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, entscheidet allein die zuständige Stelle anhand deines vollständigen Einzelfalls. Der Report ist keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Beträge und Regeln ändern sich – maßgeblich ist immer die verlinkte offizielle Quelle zum Zeitpunkt deines Antrags.
Status-Kennzeichnung: Quelle geprüft Mechanik und Beträge an der Quelle geprüft · Details prüfen Beträge ändern sich, vor Nutzung prüfen · Marktvergleich kein Anspruch, Ersparnis hängt vom Vertrag ab · Checkliste Hinweis zum Selbermachen.