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Was 2027 kommt

Manches ist beschlossen, vieles noch im Gesetzgebungsverfahren. Wir trennen beides sauber – und sagen dir, was du vor dem Jahreswechsel erledigen solltest.

Stand: 6. Oktober 2026 · Beschlossen = Gesetz oder Verordnung verabschiedet · Geplant = Regierungsentwurf, Bundestag und Bundesrat stehen aus. Geplante Werte können sich noch ändern.

Noch 2026 erledigen

  • Handwerkerrechnungen bezahlen. Der Bonus soll 2027 von 20 % auf 15 % sinken, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €. Es zählt das Zahlungsdatum.
  • Wohngeld beantragen, wenn es in Frage kommt. Für 2027 sind Einschnitte geplant. Laufende Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums gelten – meist zwölf Monate.
  • Solaranlage bis 31. Dezember in Betrieb nehmen. Wer 2026 anschließt, behält die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Für neue kleine Anlagen soll sie ab 2027 wegfallen.
  • Steuererklärung 2022 abgeben, falls noch nicht geschehen – freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich, also bis 31. Dezember 2026.
  • Selbstständige: Anstehende Anschaffungen bis Ende 2027 planen – danach endet die degressive Abschreibung von 30 %.

Familie

  • Kindergeld 267 €, ab 2028 272 €

    Geplant

    Plus 8 € je Kind und Monat ab Januar 2027. Der Kinderfreibetrag steigt auf 10.056 €, 2028 auf 10.236 €. Teil des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.

    Stand: Kabinettsbeschluss 2. September 2026
  • Kindergeld ohne Antrag

    Beschlossen

    Die Familienkasse soll Kindergeld künftig automatisch zahlen: ab März 2027 für Geschwisterkinder, ab November 2027 auch für Erstgeborene. Bis dahin gilt: Antrag stellen, Rückwirkung nur sechs Monate.

    Stand: Bundestag 9. Juli 2026
  • Frühstart-Rente: 10 € im Monat für Kinder

    Geplant

    Der Staat zahlt für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren 10 € monatlich auf ein Vorsorgekonto, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Das Geld bleibt bis zur Rente angelegt.

    Stand: Kabinettsbeschluss 12. August 2026

Steuern

  • Grundfreibetrag 12.564 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €

    Geplant

    Der steuerfreie Grundbetrag steigt um 216 €, 2028 auf 12.900 €. Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Angestellte steigt um 200 €. Der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € wird etwas abgeflacht.

    Stand: Kabinettsbeschluss 2. September 2026
  • Handwerkerbonus sinkt auf 15 % und 900 €

    Geplant

    Bisher mindern 20 % der Lohnkosten die Steuer, höchstens 1.200 € im Jahr. Geplant sind 15 % und höchstens 900 €. Haushaltsnahe Dienstleistungen bleiben nach dem Entwurf unverändert.

    Tipp: Arbeiten, die sich vorziehen lassen, noch 2026 bezahlen
  • Minijob: Pauschsteuer 5 % statt 2 %

    Geplant

    Die Steuer, die Arbeitgeber pauschal für Minijobs zahlen, soll steigen. Für Haushaltshilfen im Minijob erhöht das die Kosten leicht.

    Stand: Kabinettsbeschluss 2. September 2026
  • Steuerbescheide kommen elektronisch

    Beschlossen

    Wer die Erklärung elektronisch abgibt, bekommt den Bescheid ab 2027 automatisch digital über ELSTER. Die Einspruchsfrist von einem Monat läuft ab Bereitstellung – also regelmäßig ins Postfach schauen.

Arbeit und Rente

  • Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €

    Beschlossen

    Ab 1. Januar 2027. Die Minijob-Grenze folgt automatisch dem Mindestlohn.

  • Deutschlandticket 66,80 €

    Beschlossen

    Ab 1. Januar 2027 steigt der Preis von 63 € auf 66,80 € im Monat, festgelegt von der Verkehrsministerkonferenz nach dem neuen Preisindex. Als Jobticket kostet es 63,46 €, als Semesterticket 40,08 €. Der Index wird künftig jedes Jahr angewendet. Wer selten fährt, sollte zum Jahreswechsel nachrechnen, ob sich das Abo noch lohnt.

  • Altersvorsorgedepot löst Riester ab

    Beschlossen

    Ab 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Stattdessen fördert der Staat ein Depot mit ETFs und Fonds: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €, also bis 540 € im Jahr, dazu bis 300 € je Kind. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter oder können wechseln.

    Stand: Bundestag März 2026, Bundesrat Mai 2026
  • Mütterrente III

    Beschlossen

    Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 drei statt zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet. Die Auszahlung beginnt voraussichtlich erst 2028, rückwirkend ab Januar 2027 – kein Antrag nötig.

Wohnen und Energie

  • Wohngeld: Einschnitte geplant, Bundesrat dagegen

    Geplant

    Die Bundesregierung will die übliche Anpassung aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel ändern. Rund jeder dritte Haushalt könnte herausfallen. Der Bundesrat hat den Entwurf am 25. September 2026 abgelehnt; das Gesetz braucht seine Zustimmung. Laufende Bescheide sollen bis zu ihrem Ende gelten.

  • CO2-Preis bleibt bei 55 bis 65 € je Tonne

    Geplant

    Der europäische Emissionshandel für Heizen und Verkehr startet erst 2028. Für 2027 soll der deutsche Preiskorridor fortgelten. Ohne die Änderung hätten Preise von 75 bis 85 € gedroht. Heizöl, Gas und Sprit werden 2027 dadurch nicht sprunghaft teurer.

    Stand: Gesetzentwurf im Bundestag, September 2026
  • Heizungsförderung: Bonus sinkt ab Februar

    Beschlossen

    Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch alter Öl- und Gasheizungen sinkt am 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 % und danach alle sechs Monate um weitere 4 Punkte. Wer tauschen will, sichert mit frühem Antrag den höheren Satz.

  • Neue Solaranlagen: Ende der festen Einspeisevergütung

    Geplant

    Neue Anlagen unter 25 kW sollen ab 2027 keine feste Vergütung mehr bekommen, sondern in die Direktvermarktung wechseln – mit einer Übergangszahlung für 36 Monate und einer Begrenzung der Einspeiseleistung. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für 20 Jahre.

    Stand: Kabinettsbeschluss EEG-Novelle 29. Juli 2026; Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission stehen aus
  • Heimspeicher dürfen Netzstrom handeln

    Beschlossen

    Seit der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 dürfen Batteriespeicher Solarstrom und günstigen Netzstrom mischen, ohne die Einspeisevergütung zu verlieren. Für Haushalte mit Solaranlage bis 30 kW gibt es eine vereinfachte Pauschaloption mit einem Zähler. Netzbetreiber haben bis Ende September 2027 Zeit zur Umsetzung. Mit dynamischem Stromtarif wird der Heimspeicher damit zum Sparhebel. Heimspeicher bleiben dauerhaft von Netzentgelten befreit.

Selbstständige und Investitionen

  • Degressive Abschreibung 30 % endet am 31. Dezember 2027

    Beschlossen

    Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die bis Ende 2027 angeschafft werden, sind 30 % Abschreibung im ersten Jahr möglich, für betriebliche E-Autos 75 %. Kombinierbar mit Investitionsabzugsbetrag (bis 50 % vorab, höchstens 200.000 € je Betrieb) und 40 % Sonderabschreibung. Ab 2028 sinkt zudem die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 auf 10 %.

  • Gewerbe- und Großspeicher: Stichtag für die Netzentgeltbefreiung

    Geplant

    Speicher, die bis 4. August 2029 in Betrieb gehen, sollen 20 Jahre von Netzentgelten befreit bleiben – aber nur, wenn die finale Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der neuen Festlegung fällt. Die soll frühestens Anfang 2027 gelten. Der entscheidende Zeitpunkt ist damit nicht 2029, sondern der Jahreswechsel.

    Stand: Zwischenstand Bundesnetzagentur Mai 2026
  • Vorsicht bei Speicher-Anlagemodellen mit „IAB-Steuervorteil“

    Beschlossen

    Der Bundesfinanzhof hat am 2. Oktober 2025 entschieden, dass Verluste aus dem Investitionsabzugsbetrag bei der Prüfung eines Steuerstundungsmodells mitzählen. Bei vorgefertigten Konzepten für passive Anleger droht, dass das Finanzamt die Verluste sperrt. Vor dem Kauf mit einem eigenen Steuerberater prüfen.

    Quelle: BFH, Urteil IV R 14/23

Viele Punkte sind noch nicht verabschiedet. Wir aktualisieren die Seite, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Gesetze und die zuständigen Stellen.

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