Ich pflege einen Angehörigen
Der erste Anruf bei der Pflegekasse ist der Antrag – ab diesem Monat wird gezahlt. Alles Weitere folgt aus dem Pflegegrad.
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Das steckt typischerweise drin
Für ein Beispielprofil hat die BENORIQ-Engine 17 passende Einträge gefunden. Dein Ergebnis hängt von deinen Angaben ab – der Check dauert drei Minuten.
Pflegegeld
Quelle geprüftFür die Pflege zu Hause durch Angehörige zahlt die Pflegekasse monatlich 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) – frei verwendbar.
Entlastungsbetrag 131 €
Quelle geprüftAb Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Alltagshilfe, Betreuung oder Tagespflege bereit. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.
Kindergeld ab 18 – weiter beziehen
Quelle geprüftFür volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium läuft das Kindergeld bis 25 weiter – aber nur auf Antrag mit Nachweis.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Quelle geprüftEin gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zahlt Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – flexibel einsetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a)
Quelle geprüft20 % der Arbeitskosten für Reinigung, Gartenpflege, Betreuung oder Pflege im Haushalt gehen direkt von der Steuer ab – bis 4.000 € im Jahr.
Zuschuss für Umbauten (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
Quelle geprüftBis 4.180 € je Maßnahme von der Pflegekasse für Badumbau, Treppenlift, Rampen oder Türverbreiterung – ab Pflegegrad 1.
Pflege-Pauschbetrag
Quelle geprüftWer eine angehörige Person unentgeltlich pflegt, bekommt je nach Pflegegrad 600, 1.100 oder 1.800 € Pauschbetrag – ohne Belege.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Quelle geprüftHandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen: 42 € im Monat bezahlt die Pflegekasse – als Box direkt nach Hause.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Quelle geprüftWer mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt – oft über 100 € Rente im Jahr.
Rentenabschläge ausgleichen (ab 50)
Quelle geprüftWer früher in Rente will, kann ab 50 Sonderzahlungen leisten, die spätere Abschläge ausgleichen – steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar.
§ 35a aus der Nebenkostenabrechnung
Quelle geprüftHausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger: Auch Mieter dürfen die Arbeitskosten aus der Betriebskostenabrechnung absetzen.
Altersvorsorgedepot ab 2027 (Riester-Nachfolger)
Details prüfenAb Januar 2027 fördert der Staat ein Depot mit ETFs und Fonds: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – dazu bis 300 € je Kind. Kosten gedeckelt, Wechsel aus Riester möglich.
Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
Details prüfenBis zu zehn Arbeitstage im Jahr mit Lohnersatz für akute Pflegesituationen, dazu Freistellungsansprüche bis 24 Monate mit zinslosem Darlehen.
Steuerklassen: IV/IV mit Faktor prüfen
Details prüfenBei Paaren mit unterschiedlichen Gehältern verteilt das Faktorverfahren die Steuerlast fair – und vermeidet Nachzahlungen.
Nebenkostenabrechnung prüfen
ChecklisteJede zweite Abrechnung enthält Fehler. Fristen, Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel lassen sich mit Checklisten der Verbraucherzentrale selbst prüfen.
Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber
ChecklisteSachbezug 50 € im Monat, Kita-Zuschuss, Jobticket, Erholungsbeihilfe, Fahrrad-Leasing: Vieles kann der Arbeitgeber steuerfrei statt als Gehalt zahlen.
Privathaftpflicht: Deckung und Familie prüfen
ChecklisteDie wichtigste Versicherung überhaupt. Prüfen: Deckungssumme ab 10 Mio. €, Mitversicherung von Partner und Kindern, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden.
Die drei häufigsten Fehler
- Der Pflegegrad wird nicht beantragt, weil „es noch geht“.
- Die pflegende Person vergisst ihre eigenen Ansprüche: Rentenbeiträge, Pflege-Pauschbetrag, Freistellung.
- Der Entlastungsbetrag verfällt ungenutzt.
Reihenfolge zählt. Im persönlichen Report sortiert BENORIQ alle Treffer nach Dringlichkeit: Was ab Antragsmonat zählt, was vor einem Auftrag beantragt werden muss, was in die Steuererklärung gehört. Beispiel ansehen · Alle Fristen
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Beispielprofil: 52 Jahre, Paar, mit Kindern, angestellt, Miete, Pflege zu Hause. Stand der Daten: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.