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Lebensereignis

Ich pflege einen Angehörigen

Der erste Anruf bei der Pflegekasse ist der Antrag – ab diesem Monat wird gezahlt. Alles Weitere folgt aus dem Pflegegrad.

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Das steckt typischerweise drin

Für ein Beispielprofil hat die BENORIQ-Engine 17 passende Einträge gefunden. Dein Ergebnis hängt von deinen Angaben ab – der Check dauert drei Minuten.

  • Pflegegeld

    Quelle geprüft

    Für die Pflege zu Hause durch Angehörige zahlt die Pflegekasse monatlich 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) – frei verwendbar.

    Wert: 347–990 €/MonatBereich: PflegeQuelle: Bundesministerium für Gesundheit – PflegegeldStand: Oktober 2026
  • Entlastungsbetrag 131 €

    Quelle geprüft

    Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Alltagshilfe, Betreuung oder Tagespflege bereit. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an.

    Wert: 131 €/Monat, 1.572 €/JahrBereich: PflegeQuelle: Bundesministerium für Gesundheit – EntlastungsbetragStand: Oktober 2026
  • Kindergeld ab 18 – weiter beziehen

    Quelle geprüft

    Für volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium läuft das Kindergeld bis 25 weiter – aber nur auf Antrag mit Nachweis.

    Wert: 259 €/Monat je KindBereich: FamilieQuelle: Familienportal (BMBFSFJ)Stand: Oktober 2026
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Quelle geprüft

    Ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zahlt Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder ausfällt – flexibel einsetzbar.

    Wert: 3.539 €/JahrBereich: PflegeQuelle: Bundesministerium für Gesundheit – VerhinderungspflegeStand: Oktober 2026
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a)

    Quelle geprüft

    20 % der Arbeitskosten für Reinigung, Gartenpflege, Betreuung oder Pflege im Haushalt gehen direkt von der Steuer ab – bis 4.000 € im Jahr.

    Wert: bis 4.000 € Steuerermäßigung/JahrBereich: SteuernQuelle: Gesetze im Internet – § 35a EStGStand: Oktober 2026
  • Zuschuss für Umbauten (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)

    Quelle geprüft

    Bis 4.180 € je Maßnahme von der Pflegekasse für Badumbau, Treppenlift, Rampen oder Türverbreiterung – ab Pflegegrad 1.

    Wert: bis 4.180 € je MaßnahmeBereich: PflegeQuelle: Bundesministerium für Gesundheit – Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenStand: Oktober 2026
  • Pflege-Pauschbetrag

    Quelle geprüft

    Wer eine angehörige Person unentgeltlich pflegt, bekommt je nach Pflegegrad 600, 1.100 oder 1.800 € Pauschbetrag – ohne Belege.

    Wert: 600–1.800 €/JahrBereich: SteuernQuelle: Gesetze im Internet – § 33b Abs. 6 EStGStand: Oktober 2026
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Quelle geprüft

    Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen: 42 € im Monat bezahlt die Pflegekasse – als Box direkt nach Hause.

    Wert: 42 €/MonatBereich: PflegeQuelle: Bundesministerium für Gesundheit – PflegehilfsmittelStand: Oktober 2026
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

    Quelle geprüft

    Wer mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt – oft über 100 € Rente im Jahr.

    Wert: Rentenpunkte ohne eigene BeiträgeBereich: PflegeQuelle: Deutsche Rentenversicherung – Pflege von AngehörigenStand: Oktober 2026
  • Rentenabschläge ausgleichen (ab 50)

    Quelle geprüft

    Wer früher in Rente will, kann ab 50 Sonderzahlungen leisten, die spätere Abschläge ausgleichen – steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar.

    Wert: bis zu mehrere zehntausend Euro Rentenwert, steuerlich gefördertBereich: Rente & VorsorgeQuelle: Deutsche RentenversicherungStand: Oktober 2026
  • § 35a aus der Nebenkostenabrechnung

    Quelle geprüft

    Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger: Auch Mieter dürfen die Arbeitskosten aus der Betriebskostenabrechnung absetzen.

    Wert: typisch 50–150 €/JahrBereich: SteuernQuelle: Gesetze im Internet – § 35a EStGStand: Oktober 2026
  • Altersvorsorgedepot ab 2027 (Riester-Nachfolger)

    Details prüfen

    Ab Januar 2027 fördert der Staat ein Depot mit ETFs und Fonds: 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – dazu bis 300 € je Kind. Kosten gedeckelt, Wechsel aus Riester möglich.

    Wert: bis 540 €/Jahr Grundzulage plus bis 300 € je KindBereich: Rente & VorsorgeQuelle: Bundesfinanzministerium – Reform der privaten AltersvorsorgeStand: Oktober 2026
  • Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld

    Details prüfen

    Bis zu zehn Arbeitstage im Jahr mit Lohnersatz für akute Pflegesituationen, dazu Freistellungsansprüche bis 24 Monate mit zinslosem Darlehen.

    Wert: 10 Tage/Jahr LohnersatzBereich: PflegeQuelle: BMBFSFJ – Wege zur PflegeStand: Oktober 2026
  • Steuerklassen: IV/IV mit Faktor prüfen

    Details prüfen

    Bei Paaren mit unterschiedlichen Gehältern verteilt das Faktorverfahren die Steuerlast fair – und vermeidet Nachzahlungen.

    Wert: Liquidität statt NachzahlungBereich: SteuernQuelle: Gesetze im Internet – § 39f EStGStand: Oktober 2026
  • Nebenkostenabrechnung prüfen

    Checkliste

    Jede zweite Abrechnung enthält Fehler. Fristen, Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel lassen sich mit Checklisten der Verbraucherzentrale selbst prüfen.

    Wert: oft 100–300 € RückzahlungBereich: WohnenQuelle: Verbraucherzentrale – BetriebskostenStand: Oktober 2026
  • Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber

    Checkliste

    Sachbezug 50 € im Monat, Kita-Zuschuss, Jobticket, Erholungsbeihilfe, Fahrrad-Leasing: Vieles kann der Arbeitgeber steuerfrei statt als Gehalt zahlen.

    Wert: z. B. 600 €/Jahr Sachbezug nettoBereich: ArbeitQuelle: Gesetze im Internet – § 8 Abs. 2 EStGStand: Oktober 2026
  • Privathaftpflicht: Deckung und Familie prüfen

    Checkliste

    Die wichtigste Versicherung überhaupt. Prüfen: Deckungssumme ab 10 Mio. €, Mitversicherung von Partner und Kindern, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden.

    Wert: Schutz vor existenziellen Risiken für rund 50–80 €/JahrBereich: Verträge & VersicherungenQuelle: Verbraucherzentrale – PrivathaftpflichtStand: Oktober 2026

Die drei häufigsten Fehler

  1. Der Pflegegrad wird nicht beantragt, weil „es noch geht“.
  2. Die pflegende Person vergisst ihre eigenen Ansprüche: Rentenbeiträge, Pflege-Pauschbetrag, Freistellung.
  3. Der Entlastungsbetrag verfällt ungenutzt.

Reihenfolge zählt. Im persönlichen Report sortiert BENORIQ alle Treffer nach Dringlichkeit: Was ab Antragsmonat zählt, was vor einem Auftrag beantragt werden muss, was in die Steuererklärung gehört. Beispiel ansehen · Alle Fristen

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Beispielprofil: 52 Jahre, Paar, mit Kindern, angestellt, Miete, Pflege zu Hause. Stand der Daten: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.